Jeder von uns war sicherlich schon einmal in einer Situation, in der er die Hilfe eines Mitmenschen benötigt hat – sei es zu Hause, bei der Arbeit, in der Schule oder in der Freizeit. Deshalb sollte es für jeden selbstverständlich sein, im Notfall helfen zu können.
Zielsetzung: Für Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einem Unfall schnell und kompetent Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, betriebliche Ersthelfer auszubilden, was durch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt wird. Diese Vorschrift vereint die Regeln der BGV A1 und GUV-V A1.
Der erste wichtige Schritt ist die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden in Erster Hilfe, beispielsweise durch einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang oder eine spezielle Schulung für den Betrieb. Damit die Maßnahmen im Notfall auch unter Stress und Zeitdruck richtig angewendet werden, ist es essenziell, diese regelmäßig in Fortbildungen zu trainieren.
Auffrischung: Um als Ersthelfer auch dauerhaft einsatzbereit zu bleiben, ist eine Auffrischung der Kenntnisse alle zwei Jahre notwendig. Unser Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten aufzufrischen und im Ernstfall sicher zu handeln.
Hinweis: Die Teilnahmebescheinigung ist auch für den Führerschein zugelassen!
Zugangsvoraussetzung
• Mitarbeiter im SHK-Betrieb • Auszubildender im SHK-Betrieb
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Hinweis: die Teilnahmebescheinigung ist auch für den Führerschein zugelassen