SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen

Termin 02.02.2026 - 06.02.2026
Ort Innung Sanitär Heizung Klima Köln
Sachkundelehrgang der Kategorie I

Seit 2011 ist es für Betriebe verpflichtend, einen Sachkundenachweis zu besitzen, wenn sie Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren und dabei Arbeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführen. Dafür müssen sich die Betriebe bei der zuständigen Landesbehörde, also der Bezirksregierung, gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), zertifizieren lassen. Außerdem ist es erforderlich, dass nicht nur der Betrieb selbst, sondern auch ein sachkundiger Mitarbeiter nach §5 ChemKlimaschutzV entsprechend geschult wird.

Zielsetzung:
Dichtheitskontrollen bei Anlagen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthalten und keine Schäume sind, sind verpflichtend. Ausgenommen sind hermetisch geschlossene Anlagen, die entsprechend gekennzeichnet sind und weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen enthalten.

Für die SHK-Branche wurde dazu eine Schulung entwickelt. Das Seminar umfasst Themen wie Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Wartung und Instandhaltung von Klimaanlagen und Wärmepumpen, inklusive Eingriffe in den Kältekreislauf nach Kategorie I (EG) Nr. 2015/2067.

Inhalte:
 •Grundlagen, rechtliche Regelungen
 •Eigenschaften und Gefahren von Kältemitteln
 •Ozonproblematik und Treibhauseffekt
 •Grundlagen der Kältetechnik, Verdichterarten, Kältemittel, Brandschutzsysteme
 •Grundlagen von Wärmepumpenanlagen
 •Inspektion und Wartung von Kälteanlagen
 •Gesetzliche Grundlagen zur Kältemittelentsorgung
 •Praxisteil: Hart- und Weichlöteinheiten, Abdrücken und Befüllen etc.

Im Hinblick auf die Sachkunde unterscheidet die ChemKlimaschutzV zwischen Anlagen bis 3 kg Füllgewicht (6 kg bei hermetisch dichten Anlagen) und solchen mit mehr Kältemittel. Die Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) werden im Hinblick auf folgende Tätigkeiten unterschieden:

a) Dichtheitskontrolle von Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder
mehr und von Anlagen mit 6 kg fluorierten
Treibhausgasen oder mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als
solche gekennzeichnet sind
b) Rückgewinnung
c) Installation
d) Instandhaltung oder Wartung

(Kategorie I beeinhaltet alle Tätigkeiten)

Zugangsvoraussetzung

min. Gesellenbrief im SHK-Handwerk

Abschluss

Bundesweit anerkanntes Zertifikat (ZVSHK)

Dauer

40 Stunden

Kält.

Lehrgangsgebühr
Innungsmitglied
1.150,00 €
Nicht-Innungsmitglied
1.440,00 €

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